Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft

Werkhof gem. GmbH

  1. Allgemeines

    1. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH verkauft in ihren Geschäftsräumen gebrauchte Waren wie z.B. Möbel, Hausrat, Bekleidung, Kunstgegenstände und Schmuck, Bücher, Elektrogeräte. Es handelt sich um einen Zweckbetrieb zur Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt noch nicht möglich war bzw. wieder ermöglicht werden soll. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH erhält alle angebotenen Gegenstände im Rahmen von Spenden. Sämtliche Waren sind Einzelstücke und können daher nicht wiederbeschafft werden.

    1. Die Gegenstände können auch wegen Mängeln gespendet worden sein. Aufgrund der Vielzahl der zugewendeten Gegenstände ist es der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH nicht möglich das Alter und den genauen Zustand jedes einzelnen Gegenstands zu ermitteln. Sämtliche Waren sind gebraucht oder haben eine längere Lagerdauer und sind daher nicht neuwertig. Eine Vielzahl der Waren ist auf Verbrauch und Verschleiß angelegt und weist bereits erhebliche Gebrauchsspuren und Verschleiß auf. Aufgrund dessen werden die Waren zu einem Verkaufspreis weit unter dem Verkaufspreis neuer Waren verkauft.

    1. Jeder angebotene Gegenstand ist ein Einzelstück und kann erheblich von denen gleicher Art abweichen.

    1. Der Verkauf dieser Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH nicht an. Die AGB des Käufers werden auch dann nicht Grundlage des Vertrages, wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden und mündliche Erklärungen der Mitarbeiter der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Pflichten der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH

    1. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH überprüft Elektrogeräte nach der DIN-VDE 0701-0702.

    2. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH untersucht alle anderen angebotenen Gegenstände nicht auf Funktionstüchtigkeit, Mängel oder gefahrlose Benutzbarkeit.

    3. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH gibt dem Käufer unbehindert Möglichkeit, die Gegenstände auf Mängel hin gründlich zu besichtigen und zu untersuchen oder durch Dritte prüfen zu lassen.

  1. Pflichten des Käufers

    1. Dem Käufer obliegt es, auf eigene Kosten vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Kaufgegenstandes, diesen vor Ort ggf. durch einen Fachmann hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und gefahrloser Benutzbarkeit untersuchen zu lassen.

  1. Beschaffung der angebotenen Gegenstände

    1. Den Parteien ist bekannt, dass die Gegenstände nicht neuwertig sind und gerade auch wegen ihres Alters sowie Verschleißes abgegeben worden sein können.

    1. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH und der Käufer halten den Zustand der Waren zum Zeitpunkt der Übergabe mit Hilfe der Anlage zum Kaufvertrag fest.

  1. Garantie – Umtauschrecht

    1. Der Verkauf der Waren erfolgt ohne Garantie.

    1. Der Käufer hat kein Umtauschrecht.

    1. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

  1. Dienstleistung Haushaltsauflösung

    1. Für die angebotene kostenpflichtige Dienstleistung der Haushaltsauflösung werden für den vereinbarten Termin die entsprechenden Fahrzeuge und Mitarbeiter fest disponiert. Bei einer kundenseitigen Terminabsage bemüht sich die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH die Mitarbeiter und Fahrzeuge nach Möglichkeit auf einen anderen Kundentermin zu buchen. Bei einer Terminabsage können von der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH die folgenden Stornokosten in Rechnung gestellt werden: ab 5. Werktag vor dem Termin 30 %, 4. – 3. Werktag vor dem Termin 50 %, 2. – 0. Werktag vor dem Termin 100 % der entstandenen anteiligen Kosten für Mitarbeiter und Fahrzeuge. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

  1. Gewährleistung

    1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    1. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache (§ 475 II BGB). Danach sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen.

    1. Soweit der Verkauf des Gegenstandes keinen Verbrauchgüterkauf (Verkauf an Endverbraucher) im Sinne des § 474 ff. BGB darstellt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB übernimmt er die Gewährleistung und Haftung mit dem Kauf und der Auslieferung des Kaufgegenstandes, sowie er vor Ort steht oder liegt, auf eigenes Risiko.

    1. Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren sowie Verschleiß auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.

    2. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder Dritte verursacht werden.

    1. Der Käufer muss das Vorliegen des Mangels auch in den ersten 6 Monaten nach Übergabe beweisen, wenn die Art der Sache oder der Mangel nicht mit der Vermutungsregel des § 476 BGB vereinbar ist.

    1. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so hat der Käufer nur einen Nacherfüllungsanspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Eine Nachlieferung ist unmöglich, da jede Ware ein Einzelstück ist (§ 439 III BGB).

    1. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer keinen Nacherfüllungsanspruch geltend gemacht hat. (BGH vom 23.2.2005 VIII ZR 100/04).

    1. Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht die Anrechnung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern (BGH vom 23.2.2005 VIII ZR 100/04).

    1. Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher und Händler innerhalb der EU eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Gemäß §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen wird und hierzu auch nicht verpflichtet ist. Zuständige Stelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtungen e.V., Straßburger Str. 8, D-77694 Kehl, https://www.verbraucher-schlichter.de/ueber-uns/verbraucherschlichtungsstelle.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@werkhof-hagen.de, Telefon 02331 / 92285 – 0.

  1. Haftung

    1. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen –, beruhen. Soweit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Fall der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haftet die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    1. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang und Annahmeverzug

    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer über.

    1. Bei vereinbarter Bereitstellung zur Abholung hat der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens aber nach 3 Werktagen, in den Räumen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH auf eigene Kosten abzuholen.

  1. Sonstige Bestimmungen

    1. Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder -umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

  1. Stand: April 2020